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Vermögenswirksame Leistungen - VL
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
sparen mit staatlicher Förderung

Mit den Vermögenswirksame Leistungen können Sie evt. Zuschüsse Ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen und Sie sichern sich bis zu 4 Prämien des Staates. So können Sie günstig und flexibel ein beträchtliches Kapital aufbauen.

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Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers:

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind vom Arbeitgeber gezahlte Leistungen, die Ihren Vermögensaufbau unterstützen sollen.
Die monatlich vom Arbeitgeber gezahlten Leistungen betragen je nach Branche bis zu EUR 40,-, werden mit dem Gehalt ausgezahlt und von Ihrem Arbeitgeber auf einen von Ihnen abgeschlossenen Vertrag eingezahlt.

VL-Zahlungen können in vier unterschiedliche Anlagealternativen eingezahlt werden:

  • Bausparvertrag
  • Investmentsparvertrag in Investmentfonds
  • Lebensversicherung oder Rentenversicherung
  • Banksparvertrag

VL-Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, wobei die Dauer der Einzahlung sechs Jahre beträgt und der Vertrag danach ein Jahr ruht. Nach Ablauf der sieben Jahre können Sie dann über Ihr angespartes Kapital verfügen.

Eine besondere Stellung nehmen Lebensversicherungen ein. Hier erfolgt eine steuerfreie Auszahlung nach einer Mindestanlagedauer von 12 Jahren.

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob auch Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten. Der Staat belohnt Sie mit Prämien in Form von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie, wenn Sie Ihre VL-Zahlungen in Bausparen oder Fondssparen anlegen.

Zulagen :

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder eigene Ansparleistungen monatlich auf einen Bausparvertrag oder einen Investmentsparvertrag einzahlen, können Sie unter Berücksichtigung der Einkommensgrenzen prämienberechtigt sein. Die Einkommensgrenzen wurden im Rahmen des neuen Vermögensbildungsgesetzes deutlich angehoben:

EUR 19.700,- für Ledige / EUR 35.800,- für Verheiratete (Arbeitnehmersparzulage)
EUR 25.600,- für Ledige / EUR 51.200,- für Verheiratete (Wohnungsbauprämie)
Für die neue Altersvorsorgezulage (Riesterrente) bestehen keine Einkommensgrenzen.

Arbeitnehmersparzulage

Sie erhalten vom Staat eine Förderung in Höhe von 10 % auf max. EUR 480,- wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen oder eigene Ansparleistungen in einem Bausparvertrag anlegen. Wenn Sie in einen Investmentsparvertrag einzahlen, erhalten Sie vom Staat sogar eine Förderung in Höhe von 20 % auf max. EUR 408,-.

Wohnungsbauprämie

Zusätzlich unterstützt der Staat Ihren Vermögensaufbau mit
10 % Wohnungsbauprämie auf Ansparleistungen bis maximal EUR 512,- für Alleinstehende und EUR 1.024,- für Verheiratete, die in einen Bausparvertrag fließen.

Altersvorsorgezulage (Riester-Förderung)

Zu den bisherigen bestehenden Produkten kommt ein weiteres hinzu und somit auch eine weitere Prämie: Die Altersvorsorgezulage. Hier zahlen Sie Ihre Sparraten auf zertifizierte Riesterprodukte (Fondssparplan, Kapitalversicherung oder Rentenpläne) ein und erhalten entsprechen Zulagen.

Um die volle staatliche Altersvorsorgezulage genießen zu können, sparen Sie 1 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres (z.B. 2001) auf den zertifizierten Investmentfonds. In den nächsten 6 Jahren steigt dann die Sparrate auf 4 % (max. EUR 2.100,- jährlich). Die maximale Förderung beträgt EUR 154,- pro Elternteil, zzgl. EUR 185,- pro Kind pro Jahr.

Sichern Sie sich alle Fördermaßnahmen

Schließen Sie beide Arbeitnehmersparzulage-Verträge parallel ab und erhalten Sie die doppelte Prämie! Für eine monatliche Sparrate in Höhe von insgesamt EUR 74,- (EUR 40,- Bausparen und EUR 34,- Fondssparen) erhalten Sie zweifach Arbeitnehmersparzulage. Verheiratete haben hier Vorteile, denn wenn beide Ehepartner berufstätig sind, erhalten Sie die doppelte Prämie!

Wenn Sie zusätzlich monatlich noch EUR 51,- auf einen Bausparvertrag einzahlen, und unterhalb der oben genannten Einkommensgrenzen liegen, erhalten Sie zusätzlich eine Förderung in Höhe von 10 % (Wohnungsbauprämie) auf max. EUR 512,- (bei Verheirateten EUR 1.024,-).

Um die volle staatliche Altersvorsorgezulage genießen zu können, sparen Sie 1 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres (z.B. 2001) auf den zertifizierten Investmentfonds. In den nächsten 6 Jahren (hier im Beispiel bis 2008) steigt dann die Sparrate auf 4 % (max. EUR 2.100,- jährlich). Die maximale Förderung beträgt EUR 154,- pro Elternteil, zzgl. EUR 185,- pro Kind pro Jahr.

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